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Seit Beginn meiner Anwaltstätigkeit bin ich auf das Miet- Immobilienrecht konzentriert.
Die Mandanten der Kanzlei sind Hausverwaltungen, Vermieter und Mieter, Verkäufer, vor allem aber Käufer von Immobilien.
Das Honorar richtet sich nach dem Auftrag, dem Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit.
Wenn nicht anders vereinbart, gelten die Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
Diese sind zu kompliziert, um sie hier darzustellen. Erste Informationen finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer.
Auch eine Honorarvereinbarung kann sinnvoll sein. In der Regel kalkuliere ich mit einem Stundensatz von 180,00 Euro.
Was sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. In jedem Fall werden wir uns vor der Beauftragung darüber verständigen, was Sie die Beauftragung kosten wird.
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