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Hier geht es im weitesten Sinne um den Erwerb und den Verkauf von Wohnungen oder Häusern.
Ich übernehme
- Erstellen und Überprüfen von Kaufverträgen
- Beteiligung und Vertretung vor, während und nach Vertragsabschlüssen
- Durchsetzung und Abwehr von Kaufpreisansprüchen
- Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
- Begleitung bei Abnahme- und Begutachtungsterminen
- Prüfung und Beratung auch bei der Klärung nachbarlicher Verhältnisse
- Prozessual übernehme ich die Einleitung von selbständigen Beweisverfahren und allen sonst notwendigen Verfahren.
- Vertretung gegenüber Behörden im Bereich des öffentlichen Rechts
- für die notarielle Beurkundung von Verträgen vermittle ich gerne den Kontakt zu einem für die Sache geeigneten Notar
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