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Mandanten der Kanzlei sind Mieter und Vermieter, insbesondere auch Hausverwalter.
Im Bereich Mietrecht berate ich bei der
- Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen
- Geltendmachung und Abwehr von Mieterhöhungen,
Gewährleistungsansprüchen und anderen Ansprüchen, insbesondere wegen Schönheitsreparaturen
- Erstellung und Überprüfung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
- Vertretung bei Kündigungen und Abmahnungen
- Begleitung bei Übergabe- und Abnahmeterminen
- in all diesen Bereichen vertrete ich Sie natürlich auch im Falle eines Prozesses
- soweit gewünscht wird auch die Schulung von Mitarbeitern oder Verwaltern übernommen.
Sprechen Sie mich darauf an, was Sie wünschen.
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